Um das ungehinderte Passieren von Rettungsfahrzeugen und Instandhaltungsmaschinen zu gewähren, ist das Parken an den Ferienhäusern nicht zulässig. Es gibt jedoch Parkplätze in der Nähe aller Ferienhäuser, und außerdem ist das kurzzeitige Halten am Ferienhaus zum Be- und Entladen gestattet.